Sachliche Voraussetzungen des Wahlrechts (§ 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz)

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (...), die am Wahltag

1. das 16. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben (...)

Einwohnerversammlung

(§ 16b Gemeindeordnung, GO)

(1) Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde kann eine Versammlung von (...) Einwohnern einberufen werden. (...)

(2) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von (...) müssen (...) von den zuständigen Organen (...) behandelt werden.

Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung (§16c GO)

(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen (...) Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. (...)

(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie (...) Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. (...)

(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung (...) durchgeführt werden. (...)

Einwohnerantrag (§ 16f GO)

(1) (...) Einwohner, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung (...) ihr (...) obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet. (...)

Bürgerentscheid, Bürgerbegehren (§ 16g GO)

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschließen, dass (...) Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).(...)

(3) Über Selbstverwaltungsaufgaben können (...) Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). (...)