Drei Jahre lang nahm Claudia van de Wauv ihren Hund mit ins Büro. Doch Kollegen fühlten sich zunehmend gestört: Der Hund sei aggressiv und störe die Arbeitsabläufe. Zudem stinke er. Der Geschäftsführer der Werbeagentur verbot seiner Mitarbeiterin daraufhin, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Van de Wauv sah den Gleichberechtigungsgrundsatz verletzt. Andere Kollegen durften immer noch mit Hund ins Büro kommen. Sie klagte.

Die Richterin am Arbeitsgericht Düsseldorf gab dem Chef recht: Anfang September sprach das Gericht ein Urteil, das den Hund aus den Büroräumen der Werbeagentur verbannte. Allgemein bedarf es einer Erlaubnis des Arbeitgebers, den Hund mit ins Büro zu bringen – entweder schriftlich im Arbeitsvertrag oder auf Nachfrage.