Gehwege und Straßen: Fehlen gesonderte Radwege, muss die Fahrbahn und nicht der Gehweg benutzt werden. Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr können zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen.

Telefonieren während der Fahrt ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet.

Beifahrer auf der Fahrradstange oder dem Gepäckträger sind verboten. Kinder dürfen bis zum siebten Lebensjahr auf dem Rad transportiert werden. Dabei muss ein geprüfter Sitz verwendet werden.