Ein Jagdgeschoss, das durch das Haus argloser Bewohner fegt, ist ein Albtraum, den niemand erleben möchte. Für eine junge Altländerin wird diese Schrecksekunde unvergesslich bleiben. Sie kann sich freuen, dass weder sie noch ein anderes Familienmitglied dabei verletzt wurde.

Glück oder Leid liegen bei solch einem Vorfall hauchfein nebeneinander. Glück hatte der Jäger, dass seine Munition nur Sachschaden an dem Haus am Ende schnurgerader Obstbaumreihen anrichtete. Das Geschoss, das mit Wucht zwei Hauswände durchbohrte, hätte ebenso gut tödlich sein können.

Wenn ein Jäger weiß, wie groß die Reichweite seiner Munition ist, muss er im kritischen Bereich jede Gefährdung für Menschen oder Haustiere ausschließen und im Zweifelsfall das anvisierte Wild ziehen lassen. Ob diese Abwägung im aktuellen Fall hinreichend geschehen ist, wird die weitere Untersuchung ergeben.

Der Gesetzgeber sollte prüfen, ob zur Sicherheit für Menschen und Tiere eine klare Regelung, die über den Passus der Sorgfaltspflicht hinausgeht, helfen kann, Risiken zu minimieren. Und auch die jeweiligen Kreisjägerschaften sollten ein sehr waches Auge für die Risiken und Gefahren haben, die Jagd in dicht besiedelter Gegend nun einmal mit sich bringt.

Die Rechtfertigung, dass es nun mal Querschläger gibt, die unkontrolliert aus der Bahn geraten, reicht da keinesfalls und dürfte für die betroffene Familie wenig Trost oder Beruhigung bringen.