Altersgrenze für Feuerwehrleute wird lediglich um ein Jahr angehoben. Die Wehren im Kreis kritisieren die geplante Ergänzung.

Stade/Buxtehude. In Niedersachsen soll die Altersgrenze für Feuerwehrleute von 62 auf 63 Jahre angehoben werden. So steht es im Entwurf für das neue Brandschutzgesetz. Ein Kompromiss, der den Feuerwehren im Landkreis Stade nicht wirklich weiterhelfen wird. Sie hatten sich vergeblich für eine Anhebung auf 65 Jahre eingesetzt. "Diese Anhebung hat eher symbolischen Charakter und wird keine große Hilfe sein", sagt Stades stellvertretender Kreisbrandmeister Peter Winter.

Kürzlich hatten sich die Spitzen der Feuerwehren im Landkreis Stade gemeinsam mit einigen Hauptverwaltungsbeamten zum Gedankenaustausch mit den hiesigen CDU-Landtagsabgeordneten Kai Seefried und Helmut Dammann-Tamke getroffen. Mit am Tisch saß auch Niedersachsens CDU-Generalsekretär Ulf Thiele. Doch zum Zeitpunkt dieses Gesprächs hatte der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags den Gesetzesentwurf bereits durchgewunken. "Wir unterhalten uns über geschaffene Fakten" sagte der stellvertretende Kreisbrandmeister Winter sichtlich enttäuscht.

Zum ersten Mal seit 1978 soll das Brandschutzgesetz in Niedersachsen neu aufgelegt werden. Am heftigsten diskutiert wurde in den bisherigen Beratungen die gesetzliche Altersgrenze. Mit 62 Jahren muss ein Mitglied der Feuerwehr vom aktiven Dienst in die Altersabteilung wechseln, Ausnahmen gibt es nicht. Schon im Jahr 2008 hatte sich der Stader Kreisfeuerwehrverband für eine Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre ausgesprochen.

Die Stader Feuerwehren mussten im vergangenen Jahr einen Mitgliederrückgang von 30 Einsatzkräften auf knapp 3800 Aktive verschmerzen, das entspricht etwa der Stärke einer kompletten Ortsfeuerwehr. "In den nächsten Jahren scheiden 15 bis 20 Prozent der momentanen Mitglieder aus dem Dienst aus", sagte Peter Winter während des Gesprächs im neuen Feuerwehrgerätehaus in Fredenbeck.

Doch der Landesfeuerwehrverband sprach sich mehrheitlich für 62 Jahre aus. "Die Altersgrenze wird geringfügig auf 63 Jahre angehoben. Das ist ein Kompromiss", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke aus Ohrensen. "Ich glaube, dass wir mit dieser Novellierung in einen Veränderungsprozess einsteigen. Wir werden nicht wieder das Brandschutzgesetz so lange nicht anfassen", sagte Generalsekretär Thiele. Den Gesetzentwurf nehmen die Feuerwehrleute zähneknirschend hin. Für Ärger bei Feuerwehren und Kommunen sorgt eine geplante Ergänzung. Einsatzleiter sollen künftig im Notfall Mitglieder aus der Altersabteilung einsetzen dürfen.

"Wir brauchen klare Gesetze und müssen aufpassen, dass nichts verschlimmbessert wird", sagte Stades Landrat Michael Roesberg mit Blick auf die geplante Sonderregelung. "Die Wehren helfen sich untereinander, wenn es personell zu Engpässen kommt." Deshalb warnt er vor diesem Zusatz. Noch deutlicher wird Harsefelds Gemeindebrandmeister Heiko Wachlin: "Als ich den Vorschlag vorhin das erste Mal gehört habe, dachte ich, das ist der größte Blödsinn des Jahrhunderts. Jetzt habe ich noch etwas darüber nachgedacht, und bin immer noch der Meinung." Er plädierte deshalb ebenfalls für eine klare Regelung.

In der Juli-Sitzung des Niedersächsischen Landtags soll das neue Gesetz verabschiedet werden. Bis dahin kann noch an Feinheiten gearbeitet werden. Dass die Altersgrenze noch weiter angehoben wird, scheint jedoch ausgeschlossen. Helmut Dammann-Tamke wies jedoch auch noch darauf hin: "Die Altersgrenze wird nicht unsere Strukturprobleme lösen." In den Fokus der Feuerwehren müssen verstärkt Nachwuchsarbeit und das Werben von weiblichen Mitgliedern rücken.

Das neue Brandschutzgesetz sieht dafür unter anderem die Gründung von Kinderfeuerwehren vor. Außerdem soll die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen verbessert werden. Hier sind auch Freiwillige Feuerwehrleute gefragt. "Wir haben im Landkreis Stade ein gut ausgeweitetes Netz mit hervorragend ausgebildeten Brandschutzerziehern. Wir sind sehr gut aufgestellt und eine Ausweitung ist fast nicht mehr möglich", sagte der stellvertretende Kreisbrandmeister Winter.

Die Feuerwehrleute im Landkreis Stade sind froh, dass künftig eine Doppelmitgliedschaft erlaubt werden soll. Das bedeutet, Feuerwehrleute können sowohl Mitglied in der Feuerwehr ihres Wohnortes als auch in der Feuerwehr im Ort ihres Arbeitsplatzes sein.