Schächten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind rechtlich aber möglich

Das Opferfest ist das höchste islamische Fest. Es wird zum Höhepunkt des Hadsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka, welche jährlich am Zehnten des islamischen Monats Dhu l-hiddscha beginnt und vier Tage andauert. Aufgrund des islamischen Mondkalenders kann das Opferfest zu jeder Jahreszeit stattfinden.

Beim Opferfest wird des Propheten Ibrahim gedacht, der nach muslimischer Überlieferung die göttliche Probe bestanden hatte und bereit war, seinen Sohn Ismael Allah zu opfern. Als Allah seine Bereitschaft und sein Gottvertrauen sah, gebot er ihm Einhalt und Ibrahim und Ismail opferten daraufhin voller Dankbarkeit im Kreis von Freunden und Bedürftigen einen Widder.

Es ist daher für gläubige Muslime weltweit Pflicht, zur Feier des Festes ein Tier zu opfern, wenn sie es sich finanziell leisten können. Das Fleisch des Tieres sollen sie auch unter den Armen und Hungrigen verteilen. Mitunter wird lediglich geopfert, um Allah zu danken. Nach regionaler Verfügbarkeit werden Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele oder Wasserbüffel, also nur Paarhufer, rituell geschlachtet.

Die Tiere werden beim sogenannten Schächten durch einen Schnitt in die Halsunterseite getötet. Damit soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden. In Deutschland ist Schächten ohne Betäubung grundsätzlich nicht erlaubt, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt. Im Rahmen der Religionsfreiheit gibt es nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts streng reglementierte Ausnahmenregelungen. So dürfen Sachkundige Tiere schächten - und zwar in einem registrierten Schlachtbetrieb, der vom Veterinäramt überwacht sein muss. Auch dann müssen aber Vorgaben des Tierschutzes eingehalten werden, die das Zufügen unnötiger Qualen und Schmerzen streng verbieten. Wer dies missachtet, macht sich strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes zum Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen.

Quellen: , www.wikipedia.de