Ob und in welcher Höhe Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, wird entweder zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften, oder in Firmen ohne Tarifbindung direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Arbeitgeber dürfen bei der Höhe der Zahlung bei fachlich gleichgestellten Mitarbeitern keine Unterschiede machen. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Aber auch in schwierigen Jahren kann der Arbeitgeber die Extrazahlung nicht einfach aussetzen, wenn sie vertraglich geregelt ist. Auch wenn keine konkreten Vereinbarungen getroffen worden sind, muss die Firma in bestimmten Fällen zahlen.

Befristet Angestellte dürfen nicht schlechter behandelt werden als unbefristet Beschäftigte. Sie haben in der Regel Anspruch auf Weihnachtsgeld.