Bei Alkoholtestkäufen im Alten Land haben Jugendliche in jedem zweiten der kontrollierten Läden hochprozentigen Alkohol bekommen. Das Ergebnis ist erschreckend, gerade im Hinblick darauf, dass dort erst im vergangenen Winter zwei alkoholisierte Jugendliche auf tragische Weise ums Leben gekommen sind.

Es zeigt aber auch, dass die Polizei mit diesen Testkäufen richtig liegt. Schließlich zeigen wiederholte Kontrollen aus anderen Bereichen des Landkreises, wie effektiv und wirksam diese sind. Ebenso wird deutlich, wie wichtig sie im Alten Land sind. Es ist der richtige Weg, die Verkäufer selbst mit empfindlichen Geldstrafen zu treffen, damit diese künftig besser auf den Jugendschutz achten.

Die Ausreden der Kassierer sind dabei ebenso erwartbar wie unverständlich. Wer angibt, sich verrechnet zu haben, obwohl das Mindestalter auf dem Display der Kasse aufleuchtet und mit einem Signalton auf die notwendige Jugendschutzprüfung hinweist, scheint in seinem Beruf überfordert zu sein. Die Ausrede, dass sonst der 18-jährige Freund des Jugendlichen käme, um den Alkohol zu kaufen, ist ebenfalls unnötig.

Wer 18 Jahre alt ist, darf auch hochprozentigen Alkohol kaufen. Wer diesen an Minderjährige weitergibt, macht sich ebenso strafbar wie der Verkäufer, der an Jugendliche verkauft. Es darf kein harter Alkohol an Jugendliche verkauft werden. Da darf auch keine Ausrede zählen. Die Alkoholtestkäufe der Polizei sind richtig und wirksam und sollten unbedingt fortgesetzt werden.