Wenn eine Frage klar geregelt sein sollte, in einer Region wie der südlich der Elbe, dann ist es die des Hochwasserschutzes - sollte man meinen.

Die Fortsetzungsgeschichte vom Buxtehuder Deichbau offenbart nun die Realität. Und die sieht so aus: Der Rat der Stadt beschließt einen Deichbau, hält sich aber gleichzeitig nicht für zuständig. Der Deichverband plant die Sache, mit Geld, das ihm nicht gehört - wird dann aber von dem, der über dieses Geld verfügen kann, zurückgepfiffen, nämlich dem Umweltminister. Später stellt der Deichverband fest, dass er auf diese Pfiffe nicht hören muss, weil er rechtlich nicht weisungsgebunden ist. Er macht also weiter - nur, um dann festzustellen, dass gar keine Verpflichtung zum Deichbau besteht. Denn diese liegt, nach der Gesetzeslage: nirgendwo.

Man kann von dem Buxtehuder Deichbauprojekt halten, was man will - aber seinen Befürwortern gebührt die Ehre, unfreiwillig auf diese Tatsachen hingewiesen zu haben. Das Niedersächsische Deichgesetz orientiert sich offenbar an den Realitäten einer vergangenen Zeit, in der bestehende Deiche alle paar Jahrzehnte erhöht werden mussten. Es erscheint fraglich, ob dieses Gesetz für die Zeiten des Klimawandels und seine Gefahren noch geeignet ist. Der Zeitpunkt sollte genutzt werden, über Reformen zu diskutieren. Vielleicht ist das Land der ideale Träger künftiger Deichbaumaßnahmen - gerade dann, wenn der Fluss als Ganzes und nicht nur abschnittsweise betrachtet werden soll.