“Verändern von Oberflächen“ ist als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Seither gilt es als Sachbeschädigung.

Graffiti ist die häufigste Form illegaler Malerei auf öffentlichen Gebäuden und Gegenständen. Im Jahr 2005 wurde das "Verändern von Oberflächen" als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Seither gilt es als Sachbeschädigung. Sprayer, die angezeigt und erwischt werden, bekommen in der Regel Geldstrafen, die mehrere tausend Euro betragen können.