Was im aktuellen Fall einer fünfjährigen Jorkerin entschieden wurde, lässt weder Kompetenz noch Verantwortungsbewusstsein erkennen.

Die Aufgabe der Beamten des Kreisjugendamtes ist es, Entscheidungen zum Kindeswohl zu treffen. Dafür werden sie von den Steuerzahlern bezahlt, diese erwarten kompetente Entscheidungen. Doch was im aktuellen Fall einer fünfjährigen Jorkerin entschieden wurde, lässt weder Kompetenz noch Verantwortungsbewusstsein erkennen. Die Mutter des Kindes kam gerade aus der U-Haft, weil sie im Verdacht steht, gegen den Vater des Mädchens ein Mordkomplott geschmiedet zu haben. Das Jorker Familiendrama war dem Amt bekannt. Dennoch befürwortete es gegenüber dem Kinderhort die Übergabe des Kindes an die Mutter ohne Wissen des Vaters. Nachträglich wurde vonseiten des Landkreises auch noch versucht, dem Kinderhort den Schwarzen Peter unterzujubeln.

Wenn Mitarbeiter des Jugendamtes Entscheidungen damit begründen, dass beide Eltern das Sorgerecht haben, dann müssen sie auch beide Elternteile gleichberechtigt einbeziehen. Sonst entsteht der Eindruck der Parteilichkeit.

Es hätte genügt, beide Eltern an einen Tisch zu holen, um für alle Beteiligten und zum Wohl des Kindes gemeinsam eine Regelung zu finden. Warum dieser Weg nicht beschritten wurde, erklären Landrat und Jugendamt bislang nicht. Dass der Vater Anzeige erstattet hat, dürfte niemanden ernsthaft wundern.

Die Arbeit der des Jugendamts hat nun ein Familienrichter im Eilverfahren erledigt - und das wieder auf Kosten der Steuerzahler.