Die neue Hundeverordnung für Niedersachsen gilt ab sofort, doch mit der Umsetzung hapert es noch gewaltig

Stade/Buxtehude. Das neue Hundegesetz ist in Kraft. Aber für Veterinärämter und Hundehalter in Niedersachsen gibt es weitaus mehr Unklarheiten als Klarheiten hinsichtlich der neuen Verordnungen und der Frage, wie diese in der Praxis umgesetzt werden sollen. Den zuständigen Stellen in den Landkreisen liegen noch keine genauen Richtlinien für Umsetzung des Gesetzes vor. Klar für die Hundehalter ist derzeit nur: Jeder Hund muss vom sechsten Lebensmonat an vom Tierarzt mit einem elektronischen Datenspeicher-Chip geimpft werden. Kosten: 50 Euro. In einem niedersächsischen Zentralregister werden auf diese Weise die Hunde und ihre Halter registriert. Alte Tätowierungen reichen nicht aus.

Der Gesetzgeber will erreichen, dass Hunde, die Schaden anrichten, identifizierbar sind, der Halter ermittelbar ist. Eine zweite Neuerung: Jeder Hundehalter ist jetzt verpflichtet, für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. "Das finde ich sehr gut. Mein Hund ist mal von einem anderen Hund gebissen worden", sagt Heike Rosin, 43, aus Dollern. Sie habe damals immense Probleme gehabt, von der Besitzerin das Geld für die Tierarztrechnungen zurück zu bekommen, weil deren Hund eben nicht versichert war. Heike Rosin rief damals sogar bei der Polizei an. Vergebens.

In der Theorie ist die Registrierung durchaus sinnvoll, aber in der Praxis hat das Gesetz noch viele Lücken. Es gibt noch kein Register. Es sei unklar, wer dieses Register führen soll, sagt Knut Siebert, Tierarzt beim Veterinäramt des Landkreises Harburg in Winsen. Es mache also derzeit noch keinen Sinn, sein Tier beim Tierarzt chippen zu lassen. Unter anderen sei die Organisation Tasso im Gespräch, um ein solches Register für Niedersachsen aufzubauen. Tasso registriert deutschlandweit Haustiere, um verloren gegangene Tiere wieder an ihre Besitzer zurückgeben zu können. Den Kommunen wurde die Überprüfung der Verordnungen übertragen. Aber in den Rathäusern ist größtenteils noch nicht klar, wie genau überprüft werden soll, ob ein Hundehalter sein Tier auch wirklich gechippt und registriert hat.

"Wir haben die Neuerungen des Hundegesetzes begleitet. Vielleicht bringt es Ordnung ins System", sagt Christian Schulz, 50, stellvertretender Vorsitzende des Lüneburger Jagdkreises. Aber insbesondere Besitzer der kleinen Rassen ärgern sich über die hohe Haftpflichtversicherung. "500 000 Euro sind etwas viel, wenn mein Hund höchstens jemanden ins Bein beißen könnte", meint Kinderkrankenpflegerin Manuela Achilles, 22.

Große Fragen wirft noch der in zwei Jahren geforderte Sachkundenachweis, den diejenigen ablegen müssen, die sich einen Hund anschaffen wollen, aber nicht nachweisen können, dass sie vorher schon mindestens zwei Jahre lang einen Hund geführt haben. Siebert: "Wir haben schon Anfragen von mehreren Hundeschulen, die die Kurse durchführen wollen, aber wir wissen noch nicht, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind."

Marlis Grundt von der Hundelobby Seevetal dazu: "Im Großen und Ganzen können wir sehr gut mit dem Gesetz leben. Nur muss klar sein, dass dieser Sachkundenachweis auch die entsprechende Qualität hat. Ein Hundeführerschein wie in Hamburg ergibt wenig Sinn. Wir brauchen qualifiziertes Personal für diese Kurse und Prüfungen."