In Hamburg gilt bereits seit April 2006 das Hundegesetz. Seit 2007 sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und ihn im Hunderegister anzumelden.

Grundsätzlich müssen Hunde in Hamburg angeleint werden. Hundehalter können aber einen Hundeführerschein machen, der die Hunde von der Anleinpflicht befreit. Dazu ist eine nicht allzu schwere Prüfung mit dem Hund bei einem Sachverständigen zu bestehen.