Der Vorwurf der Freien Wähler, der CDU-Politiker Gerhard Behrmann habe auf Kosten der Gemeinde Deinste einen persönlichen Vorteil gewonnen, ist eine schwere Anschuldigung.

Es stellt sich bloß die Frage, ob diese Anschuldigung stimmt.

Die FWG sagt, dass der Katasteramtseintrag belege, dass sich der CDU-Politiker nicht korrekt verhalten habe. Behrmann selbst weist den Vorwurf von sich und will mit Dokumenten den Vorwurf abschmettern, allerdings erst am Montag. So oder so: Die FWG sollte gute Beweise in ihren Händen halten, sonst könnte der Wahlkampfvorstoß ein böses juristisches Nachspiel für die Partei und insbesondere für ihre Vorsitzende Jeanette Jacob haben. Denn falsche Anschuldigungen sind eine Straftat.

Was nun auf keinen Fall geschehen darf, ist eine öffentliche Vorverurteilung Behrmanns. Bis zum Beweis seiner Schuld gilt die Unschuldsvermutung und ebenso gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Daran sollten sich alle halten.

Die FWG trat 2010 mit dem Ziel an, einen neuen, sachlichen Stil in die Kommunalpolitik einzubringen und keine von Missgunst und Animositäten geprägte Politik betreiben zu wollen. Das erste Info-Blatt der freien Wähler zeugt nicht davon, dass diese hehren Ziele lange Bestand hatten.. Das Infoblatt glänzt mit billiger Polemik und dem Fehlen von notwendigen Belegen. Ob man mit solch einem Stil Wählerstimmen gewinnt und als glaubhaft wahrgenommen wird, darf ernsthaft bezweifelt werden.