Der Rückgang der Bevölkerung im ländlichen Raum ist für die Landesregierung einer der wesentlichen Gründe für die Einführung der Oberschule. Um Schulzentren erhalten zu können, dürfen Kommunen Haupt- und Realschulen in Zukunft in die neue, integrierte Schulform überführen.

Das Gesetz zur Oberschule wird voraussichtlich im März beschlossen. Bisher liegen Eckpunkte vor. Diese besagen unter anderem, dass Oberschulen auch einen gymnasialen Zweig haben dürfen. Voraussetzung ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Schülern. Viele Kommunen verzichten deshalb zunächst auf dieses Angebot.