Was wiegt schwerer: das Leiden von Tieren, auch wenn es übergangsweise unumgänglich scheint, oder das Parken eines Fahrzeuges an unerlaubter Stelle, auch wenn es nur für einen kurzen Moment sein sollte?

Für beide Fälle ist der Landkreis Stade zuständig. Und die Erfahrung zeigt, wie hart und unerbittlich die Behörde einerseits durchgreift und wie andererseits beide Augen zugedrückt werden können. Wenn es darum geht, die ausgehöhlte Landkreisschatulle aufzufüllen, ist das Knöllchen-Argument, dass es nun mal Vorschriften gibt, unbestritten und unanfechtbar.

Warum aber bei den Kreaturen, ganz gleich ob Hunde, Federvieh oder Schweine, viel zu oft mit anderem Maß gemessen wird, auch wenn es deutliche Anzeigen für deren Leid gibt, ist nicht erklärbar.

Die Tierschützer fühlen sich vom Landkreis Stade hingehalten, da das Hundeelend in der zugigen Scheune nun schon seit fünf Monaten andauert. Wenn es allerdings stimmt, dass der Schäfer seinen Tieren regelmäßig Bewegung im Freien ermöglicht, wäre die Entscheidung der Amtstierärztin nachvollziehbar.

Die Verantwortlichen, an dieser Stelle wieder einmal die Kreisverwaltung, sind in der Pflicht, Fälle wie diesen gewissenhaft zu prüfen. Und der Schäfer selbst ist ebenfalls in der Pflicht: Er muss jetzt Druck machen, damit der Deichverband ihm möglichst noch in dieser Woche artgerechte Zwinger für seine Hunde in der Schafhalle zur Verfügung stellt.