Triebtäter , die sich an einem Kind vergehen, das jünger als 14 Jahre ist, müssen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Diese kann sechs Monate bis zehn Jahre umfassen. In besonders schweren Fällen wird eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr verhängt. Das Gericht kann aber auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen. Bei einem sexuellen Missbrauch eines Kindes mit Todesfolge, muss der Täter für mindestens zehn Jahre ins Gefängnis gehen.