Als Störfall wird im Allgemeinen eine Störung des sogenannten bestimmungsgemäßen Betriebes einer technischen Anlage bezeichnet. Der Begriff wird meist im Zusammenhang mit der chemischen Industrie oder Kernkraftwerken benutzt, bezieht sich aber auch auf Infrastrukturprojekte wie Hafenanlagen.

Vom Gesetzgeber wird als bestimmungsgemäßer Betrieb jener Betrieb bezeichnet, für den die Anlage technisch ausgelegt und den die zuständige Behörde, zumeist dem Gewerbeaufsichtsamt, genehmigt hat.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt in seiner Störfallverordnung vor, dass Betreiber einen Sicherheitsbericht erstellen müssen. Erforderlich sind außerdem ein Sicherheitskonzept, betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie Informationen für die Öffentlichkeit.