In Stade, Jork und Buxtehude kontrollieren die Behörden die Bürger beim Schneeräumen. Es gibt klare Richtlinien zu Schneeräum- und Streupflicht.

Stade/Buxtehude. Deutschland, ein Wintermärchen - doch die Bürger stöhnen unter der Schnee- und Eislast. Was schön aussieht, muss technisch aufwendig beräumt werden. Städte und Gemeinden haben in ihren Ortssatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen klare Richtlinien zu Schneeräum- und Streupflicht festgelegt, an die sich Haus und Grundstückseigentümer zu halten haben.

Und weil es immer wieder schwarze Schafe gibt, die es mit dem Räumen nicht so genau nehmen, haben etliche Kommunen, darunter Jork, Stade und Buxtehude Kontrolleure eingestellt.

"In Stade ist das ein bekanntes Problem. Deshalb sind zwei Straßenbegeher auf Tour", sagt Klaus Baumgarten, Technischer Leiter des Kommunalen Bauhofes der Hansestadt. Treffen sie auf Mängel, werden die Säumigen mit einem "freundlichen Flyer" auf ihre Pflichten hingewiesen, so Baumgarten. "Fruchtet das nicht, kommt es zur so genannten Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr", sagt Baumgarten.

"Das heißt, wir räumen die Bürgersteigbereiche mit unseren Mitarbeitern und unserer Technik und stellen es dann den betreffenden Grundstückseigentümern in Rechnung." So eine Aktion könne locker 50 Euro kosten, und es sei sicher preisgünstiger, einen privaten Räumdienst zu beauftragen, der das Schneefegen erledigt, wenn man als Eigentümer verhindert sei, so Klaus Baumgarten.

Ähnlich wird es auch in Horneburg gehandhabt. "Wir gehen nicht bewusst herum und kontrollieren. Wir vertrauen auf die Zuverlässigkeit unserer Bürger", sagt Hans-Jörg Allenberg vom Fachbereich 1, unter anderem zuständig für Ordnung und Sicherheit. Komme es jedoch zu Beschwerden, werde zunächst ein Flyer mit allen Informationen zur Straßenreinigung an die entsprechenden Adressaten gebracht, und zudem auch mal ein Gespräch geführt. "Das hat bislang immer gewirkt und Bußgelder überflüssig gemacht", sagt Allenberg.

Auch Gerhard Buchner vom Ordnungsamt der Samtgemeinde Lühe in Steinkirchen musste noch nie ein "Schneeknöllchen" verteilen. "Bei uns gibt es eine Gelbe Karte, die wir Räummuffeln zeigen", sagt Buchner.

Allerdings komme das sehr selten vor, denn in der Samtgemeinde zwischen Lühe und Schwinge würden die Gehwege und Zufahrten mit Altländer Gründlichkeit schnee- und eisfrei gehalten, so Buchner.

Der Ordnungsamtsleiter der Nachbargemeinde Jork, Werner Gerdes sagt, dass derzeit verstärkt kontrolliert wird. "Wir haben dafür extra einen Straßenläufer im Einsatz. Zeigen die mit Säumigen geführten Gespräche keine Wirkung, bestünde tatsächlich die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen", sagt Gerdes. So weit sei es bisher noch nie gekommen, weil den räumpflichtigen Anrainern natürlich auch das Risiko bewusst sei, wenn sie für erlittene Stürze vor ihrem Haus und Grund zur Verantwortung gezogen werden können, so Gerdes.

In Buxtehude kennt der Leiter des Ordnungsamtes Heinz-Uwe Pieper seine "Schwarzen Schafe" an den immer gleichen Gehwegabschnitten, die ungeräumt auffallen. "Kommen sie unserer schriftlichen Aufforderung, die Straße ordentlich zu räumen und zu streuen nicht nach, reicht unser Bußgeldkatalog von 50 bis 250 Euro", sagt Pieper. Derzeit haben Buxtehudes Kontrolleure im Außendienst Probleme, alles im Blick zu behalten, so Pieper. Probleme gebe es meist dort, wo Anlieger laut Stadtordnung nicht nur den Gehweg, sondern auch die Fahrbahn räumen müssen. "Weil die Leute nicht wissen, wohin mit dem vielen Schnee, hapert es dort hin und wieder", sagt Pieper.

Richtig teuer kann es für Räum- und Streumuffel in Harsefeld werden. "Bis zu 5000 Euro Bußgeld sieht die Gefahrenabwehrverordnung des Fleckens für Unbelehrbare vor", sagt Harald Polder, Sachgebietsleiter im Fachbereich Ordnungswesen in Harsefeld. "Ich spreche die betreffenden Hausbesitzer meist persönlich, freundlich, aber mit dem klaren Hinweis auf die Räumpflicht an. Fruchtet das nicht, gibt es mit 50 Euro Bußgeld den ersten Schuss vor den Bug. Es soll wehtun, aber nicht den Arm abreißen, denn der wird ja zum Schneefegen noch gebraucht", sagt Polder. Manchmal beklagen sich die Angesprochenen, dass sie schon dreimal Schnee geräumt hätten, aber der Schneepflug den Schnee wieder auf den Bürgersteig geschoben habe. Aber das sei nun mal im Winter so und gelte nun wirklich nicht als Ausrede, so der Harsefelder Ordnungsamtschef.

"Die vergangenen Wintertage haben sehr deutlich gezeigt, dass die Anwohner und Geschäftsleute im Zentrum des Fleckens vorbildlich räumen und streuen. Auch die teilweise riesigen Eiszapfen wurden überall rechtzeitig entfernt, damit sie niemanden auf den Gehwegen verletzen können", lobt Harald Polder.

Bei den Straßenmeistereien des Landkreises Stade laufen jetzt oft Beschwerden auf, in denen Anwohner sich darüber beklagen, dass die Zufahrten zu ihren Häusern und Gehwege vom Schneepflug zugeschüttet werden. Deshalb bitten die Straßenmeistereien die Anlieger, den Schnee nicht auf die Straße und auch nicht an den Straßenrand zu räumen. Für diese Schneemassen reichen die kleinen Flächen neben der Fahrbahn nicht aus, und der Schneepflug kann nicht räumen. Besser sei es deshalb, den Schnee auf die andere Gehwegseite beziehungsweise in den Garten zu schaufeln.