Streupflicht, Räumpflicht, Schadenersatzpflicht - so ist es zur Eiszeit in allen Kommunen streng geregelt.

Daran haben sich Haus- und Grundbesitzer zu halten. Allein schon, damit Passanten keine nassen Schuhe bekommen, denn Schneewasser macht unansehnliche Flecken auf Leder.

Ob es immer klug ist, Gehwege komplett vom Winterweiß zu befreien, hat der Räumungspflichtige nicht zu hinterfragen. Auch nicht, wenn man vielleicht im ländlichen Bereich, dort, wo sich nie ein Räumdienst hinverirrt, gesehen hat, dass clever geräumte Pfade mit einem Rest Schnee die Salzstreuerei ganz überflüssig machen. Und sie sind für Fußgänger mit robustem Schuhwerk viel sicherer, als die im wörtlichen Sinn glatt geräumte Bürgersteige in der Stadt.

Zu hinterfragen braucht er dies auch nicht. Spätestens bei Blitzeis kommen Räumer schwer in die Bredouille, wenn sie nicht vorbildlich genügend Salz eingelagert haben. Aber Salzstreuen ist heikel. Denn kaum getaut, friert der Matsch doppelt hart wieder an, sobald es mehr als sechs Minusgrade gibt. Und jeder, der auf glattem städtischen Geläuf auf den Hosenboden fällt, ist dankbar, wenn ein Rest weichen Schnees den harten Aufprall mildert.

Übrigens: Beim Blitzeis vor wenigen Tagen haben die meisten Stadtmenschen den Weg durch die haltbietenden Schneehaufen am Straßenrand gewählt - eben so, wie es die Leute auf dem Lande schon lange machen.