Samtgemeinden sind ein Produkt der Gemeindegebietsreform des Jahres 1972 in Niedersachsen. Damals wurden mehrere Kommunen zu größeren Einheiten zusammengefasst. Eine Samtgemeinde besteht aus mehreren Gemeinden, die jeweils einen Rat und einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben. Darüber stehen der Samtgemeinderat und der Samtgemeindebürgermeister.