Samtgemeinden in Niedersachsen sind ein Produkt der Gemeindegebietsreform des Jahres 1972. Damals wurden mehrere Kommunen zu größeren Einheiten zusammengefasst. Eine Samtgemeinde besteht aus mehreren Gemeinden, die jeweils einen Rat und einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben. Darüber steht der Samtgemeinderat und der Samtgemeindebürgermeister.

Einheitsgemeinden sind eine Antwort auf die Form der Samtgemeinde, die wegen der vielen Gremien teilweise als ineffizient und zu kostspielig angesehen wird. In einer Einheitsgemeinde entscheidet nur ein Rat für mehrere Gemeinden, es gibt auch nur einen Bürgermeister. Das Land Niedersachsen fördert die Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden mit einer teilweisen Übernahme der kommunalen Schulden.