Zwei Varianten in engerer Wahl für Buxtehuder Zubringer zur A 26 . In einem Fall würden Anwohner klagen, im anderen wohl Umweltschützer

Buxtehude. Lange Jahre sah es so aus, als ob der Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer für die A 26 ohne Alternative wäre. Nachdem der Landkreis Stade den Politikern nun das Verkehrsgutachten vorgelegt hat, kristallisiert sich heraus, dass am Ende zwei Varianten in die engere Wahl kommen. Zum einen ist das der Ausbau der Rübker Straße, entweder mit oder ohne Gewichtsbeschränkung für Autos auf 7,5 Tonnen (Variante 1 oder 1a), zum anderen der Bau einer neuen Trasse, die die Rübker Straße und die Bahntrasse Harburg-Cuxhaven kreuzt und in Höhe Ostmoorweg in die Harburger Straße mündet (Variante 2).

Bei dieser Streckenführung wäre es jedoch möglich, dass Autofahrer, die in die Innenstadt wollen, weiterhin über die Rübker Straße fahren. Als Untervariante 2a haben die Gutachter deshalb vorgeschlagen, die Rübker Straße für Pkw und Lkw zu sperren und sie nur noch für landwirtschaftlichen Verkehr freizugeben. In jedem Fall wäre aber das Vogelschutzgebiet, in dem der stark bedrohte Wachtelkönig lebt, von der neuen Trasse betroffen. Wie auch immer die Entscheidung der Politiker ausfällt, einer zieht am Ende den Kürzeren: entweder die Anlieger der Rübker Straße oder das Vogelschutzgebiet, sprich, der Wachtelkönig.

Dabei zeichnet sich laut Gutachten eigentlich schon jetzt ab, dass die Rübker Straße nach dem Ausbau die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Täglich 21 000 Kraftfahrzeuge würden dann die Straße nutzen, das sind 3000 mehr als die 18 000 Fahrzeuge, die in den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" als Obergrenze festgesetzt sind. Die Verwaltung des Landkreises bezeichnet diese Obergrenze jedoch lediglich als "Orientierungswert", es sei kein gesetzlicher Grenzwert.

Die strittige Frage, wie der Verkehr von der Rübker Straße am besten auf die Harburger Straße und die Konrad-Adenauer-Allee gelenkt werden kann, sieht Verkehrsplaner Dietrich Fornaschon von der Hochschule 21, der im Auftrag des Landkreises an dem Gutachten mitgewirkt hat, als gelöst an. "Ein Turbokreisel könnte den Verkehr bewältigen", sagt er. Damit meint er einen Kreisverkehr mit zweistreifigen Zufahrten. Untersuchungen mit Hilfe einer Verkehrssimulation hätten ergeben, dass selbst bei "Fußgänger- und Radfahrerströmen" eine "akzeptable Verkehrsqualität" zu erreichen sei, heißt es dazu vonseiten der Verwaltung des Landkreises.

Interessengemeinschaft Rübker Straße will auf jeden Fall vor Gericht ziehen

Alles andere als akzeptabel findet hingegen Ulrich Felgentreu die Verkehrsqualität. Der Buxtehuder ist Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Rübker Straße und kündigt an, dass die IG auf jeden Fall vor Gericht klagen werde, sollte die Entscheidung zugunsten des Ausbaus der Rübker Straße ausfallen. Die drei Aspekte Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Belastung seien nicht hinreichend geklärt.

"Was ist zum Beispiel, wenn es auf der A 26 später einmal eine Vollsperrung wegen eines Unfalls gibt?", fragt er. Das könnte seiner Meinung nach durchaus häufiger der Fall sein. Der Verkehr würde dann über die Abfahrt Buxtehude geleitet werden und die Rübker Straße, die schon bei normalem Betrieb die Grenzen der Belastbarkeit erreiche, würde noch mehr Autos aufnehmen müssen. Außerdem fragt er sich, ob der Wertverlust der Anliegergrundstücke bei den Kosten für die Verkehrsvarianten berücksichtigt sei.

Doch auch die Varianten 2 oder 2a bergen einige Unwägbarkeiten. Im Gutachten heißt es, dass die neuen Trassen "Zerschneidungseffekte und neu zu betrachtende Störungen des Wachtelkönigs-Lebensraums durch Lärm hervorrufen". Erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes seien nicht auszuschließen.

Bei dem Areal handelt es sich laut Landschaftsarchitekt Bernt Krämer von der vom Landkreis beauftragten "Gruppe Freiraumplanung" aus Langenhagen um das rund 1300 Hektar große europäische Vogelschutzgebiet "Moore bei Buxtehude", dessen bestimmende Art der Wachtelkönig sei. Sollte die Wahl auf Variante 2 oder 2a fallen, müsste die Situation in dem Gebiet erst einmal grundsätzlich bewertet werden - und dafür seien Kartierungen nötig, die erst im kommenden Frühjahr erfolgen könnten, erklärt er. Mindestens ein Jahr würde für die gesamte Bearbeitung ins Land ziehen.

Buxtehuder CDU hält Variante 1 für "leichter und schneller durchsetzbar"

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte inklusive möglicher Klagen bei beiden Varianten erklärt Arnhild Biesenbach, Fraktionsvorsitzende der Buxtehuder CDU, ihre Partei werde die Beschlussempfehlung des Landkreises an die Mitglieder des Bau- und Wegeausschusses mittragen, die über das Thema am Dienstag, 28. September, in öffentlicher Sitzung beraten. Diese Empfehlung sieht vor, dass die Varianten 1, 1a und 2a näher untersucht werden. Am Montagabend hat sich die CDU-Fraktion noch einmal zu dem Thema beraten. Gleichwohl halte sie die Variante 1 für "leichter und schneller durchsetzbar", fügt Arnhild Biesenbach hinzu. Eindeutig festgelegt sei die Fraktion aber nicht.