Da hat das Stader Landgericht ein ordentliches Eigentor geschossen.

Zwei Strafverfahren wurden miteinander verbunden, weil der Hauptbelastungszeuge ein und dieselbe Person ist. Das klingt zunächst ganz logisch. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch sofort großen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Dass diese Bedenken nicht aus der Luft gegriffen waren, zeigt sich jetzt. Das Stader Landgericht musste beim Oberlandesgericht eine Fristverlängerung beantragen, weil Angeklagte bis zum Prozessauftakt nicht länger als sechs Monate in Untersuchungshaft sitzen dürfen.

Einen Termin zu finden, erweist sich nun als schwierig. Schließlich gibt es jetzt gleich zehn Angeklagte und nicht mehr sieben beziehungsweise drei. Es könnte während des Prozesses zudem zu logistischen Problemen kommen. Zum einen müssen die Angeklagten aus unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten herangeschafft werden, zum anderen möchte vermutlich jeder Verteidiger kurz vor Verhandlungsbeginn noch mit seinem Mandanten sprechen. In Stade gibt es aber nur zwei Sprechzellen.

Damit aber noch nicht genug. Bei diesem Prozess gibt es noch eine Unbekannte. Ein Rechtsanwalt vertrat bisher zwei Mandanten. Eine Mehrfachverteidigung ist aber nicht zulässig. Darum musste er nun einen Mandanten abgeben. Das war bekannt. Auch bekannt war, dass sich ein neuer Verteidiger erst einarbeiten muss. Ob das Oberlandesgericht allerdings deshalb jetzt eine Fristverlängerung gewährt, ist durchaus fraglich.