Kapitän musste zuvor eine Zwangspause einlegen, weil er ohne gültiges Patent unterwegs war

Stade/Buxtehude. Die Personenbeförderung auf der Oste und anderen Nebengewässern der Elbe ist auch künftig gesichert. Caspar Bingemer, Kapitän des Fahrgastschiffes "Mocambo" fährt von jetzt an mit einem Patent für Binnenschiffer. Nachdem Bingemer neun Jahre lang Fahrgäste über die Oste geschippert hatte, erfuhr er kürzlich, dass er mit seinem Patent dafür gar keine Berechtigung hatte.

Als Bingemer im Jahr 2001 mit der "Mocambo" das älteste motorgetriebene Fahrgastschiff Deutschlands übernahm, unterließ er es, sein AGW-Patent, in ein AG-Patent umzutauschen. Der Unterschied besteht darin, dass Bingemer als Inhaber des AGW-Patents nur als Wachoffizier und nicht als Kapitän alle Schiffe auf allen Gewässern führen darf. Auf Binnengewässern darf er nur bis zu zwölf Personen befördern - zu wenig für die "Mocambo", die über 75 Sitzplätze verfügt. Bingemer hielt das für überflüssig, weil er eigentlich "nicht mehr in der Personenschifffahrt tätig werden wollte". Auch in Niedersachsen hatte bis vor kurzem niemand das Fehlen dieses speziellen Patents bemängelt, dessen Erwerb für Caspar Bingemer "objektiv keinen Sinn" ergab, weil er "24 Jahre lang Personen auf Schiffen von der Größe der Mocambo im Hamburger Hafen befördert" habe.

Dass sich plötzlich jemand für das Patent interessierte, ist auf einen kleineren Schiffsunfall zurückzuführen, bei dem die Stader Wasserschutzpolizei feststellte, dass Bingemer das richtige Patent fehlte. Daraufhin wurden alle privatwirtschaftlich betriebenen Fahrgastschiffe auf den Nebengewässern der Elbe kontrolliert, darunter auch der "Tidenkieker" und die "Lühe-Schulau-Fähre".

"In sieben Fällen waren gewisse Pflichten nicht erfüllt", sagt Karsten Wolff, Pressesprecher der Zentralen Polizeidirektion in Hannover. Das bedeute, so Wolff, dass die betroffenen Kapitäne über kein gültiges Patent verfügten. Diese seien entweder abgelaufen oder nicht umgetauscht worden. Je nachdem wo diese Schiffe fahren, müssten sich die Kapitäne an die zuständige Behörde wenden, bei Landeswasserstraßen an den Landkreis, bei Bundeswasserstraßen an die Wasserschiffahrtsdirektion (WSD) Nord.

Caspar Bingemer hat einen Antrag bei der WSD Nord auf eine Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung auf der Oste gestellt. Jetzt erhielt der erfahrene Ostekapitän die positive Nachricht. Die Behörde hat ihm ein vorläufiges Binnenschifferpatent Klasse A ausgestellt. Bingemer dürfe die erforderlichen Formulare nachreichen. "Die geforderten Auflagen kann er schließlich nachweisen, deshalb ist die Behörde flexibel", sagt Matthias Visser, Pressesprecher der WSD Nord. Somit darf Bingemer auch künftig wieder den Teil der Oste vor dem Sperrwerk in Richtung Elbe befahren.

Für den Teil hinter dem Sperrwerk in Richtung Landesinnere ist seit dem 1. Mai dieses Jahres der Landkreis Cuxhaven zuständig, da das Land Niedersachsen die Oste auf einer Länge von rund 70 Kilometern vom Mühlenwehr in Bremervörde bis zum Ostesperrwerk übernommen hatte. "Mit dem Landkreis konnte ich mich sehr schnell einigen", sagt Bingemer.