Ein Kapitän tuckert fast ein Jahrzehnt lang auf der Oste, fährt Gäste zu den schönsten Plätzen entlang des längsten Nebenflusses der Niederelbe.

Niemand stört sich daran. Wieso auch: Schließlich ist Kapitän Caspar Bingemer seit mehr als 40 Jahren in der Schifffahrt tätig, davon 24 Jahre als Schiffsführer im Hamburger Hafen.

Er hat selbstverständlich die komplette siebenjährige Ausbildung vom Schiffsjungen bis zum Kapitän auf großer Fahrt erworben und hat dann als zweiter und dritter Offizier unter anderem ein Containerschiff auf großer Fahrt gefahren. Nach neun Jahren bemerkt die Wasserschutzpolizei, dass dieser Kapitän gar nicht das richtige Patent hat. Dass das so lange gedauert hat lässt sich problemlos auf das vorbildliche Verhalten des erfahrenen Seemanns zurückführen.

Dass Bingemer über alle geforderten Kenntnisse und genug Erfahrung verfügt, haben auch die Behörden eingesehen. Folge: Die "Mocambo" darf weiterhin mit Caspar Bingemer am Steuer fahren. Trotzdem waren der Kapitän und seine Mitstreiter zwischenzeitlich stark verunsichert. Gerald Tielebörger, der Vorsitzender der AG Osteland, befürchtete bereits "katastrophale Auswirkungen auf den Tourismus an der Oste".

Doch wenn alle Behörden eigentlich Verständnis haben und sich als flexibel präsentieren, wie kann es überhaupt zu so einer Aufregung kommen? Ganz einfach: Der für diesen Fall zuständige Mitarbeiter der Bundesbehörde war im Urlaub, der Antrag von Caspar Bingemer wartete auf dem Schreibtisch auf seine Rückkehr.

Zum Glück haben andere Behörden das Prinzip der Urlaubsvertretung verstanden und setzen es auch um. Stellen Sie sich mal vor, Sie würden den Notruf wählen, erreichen aber niemanden und erhalten die schöne Begründung: Es ist doch Urlaubszeit.