18 bis 21 Cent pro Kilowattstunde müssen die großen Stromanbieter gegenwärtig an die Besitzer von Biogasanlagen zahlen, die Strom in ihre Netze einspeisen. Das legt das "Erneuerbare Energien-Gesetz" (EEG) fest, ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2000, mit dem der Ausbau der regenerativen Energien gefördert werden soll. Der Vorläufer des Gesetzes ist das "Stromeinspeisungsgesetz" von 1991.

Etwa 30 Cent werden gegenwärtig für Solarstrom fällig. Wie im Falle des Stroms aus Biogasanlagen liegt das deutlich über den Preisen für Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken, der an Strombörsen mit fünf bis neun Cent pro Kilowattstunde gehandelt wird.

9 Cent kostet nach dem EEG eine Kilowattstunde aus Windkraft. Diese ist damit bereits fast auf Marktniveau angekommen.