Wer ausleiht, haftet. Längst nicht alle Versicherer kommen für Schäden auf. Experte rät: Erst nachfragen, dann ausleihen

Wer in den Artotheken in der Region Kunst ausleiht, sollte pfleglich mit den Exponaten umgehen. Denn ab Übergabe der Ware an den Kunden haftet der für Schäden jeglicher Art. In wenigen Fällen, beispielsweise in Buchholz, ist noch der Transportweg über die Artothek abgesichert. Lediglich die Stadt Buxtehude leistet sich eine teure Versicherung, die die Nutzer der Artothek umfassend schützt. 1500 Euro pro Jahr lässt sich die Stadt diesen ungewöhnlichen Kundenservice kosten. "Da muss man schon einige Bilder verleihen, damit sich das lohnt. Aber wir sind froh, dass wir die Versicherung abgeschlossen haben. Das hat sich in den vielen Jahren, die wir das bereits machen, oft bewährt. Unsere Versicherung deckt alles ab - von Transportschaden bis Diebstahl", sagt Susanne Wiegel, Leiterin der Artothek.

Wer statt in Buxtehude in anderen Einrichtungen in der Region Kunst ausleiht, sollte sich nicht ohne Rücksprache auf die Haftpflicht- oder die Hausratversicherer verlassen. Versicherungs-Fachmann Ralf Schnack aus Stade: "Es gibt Privathaftpflichtversicherer, die zahlen. Andere tun das nicht." Einige neue Verträge deckten Schäden an Leihgut allerdings bereits ab. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, vor der Ausleihe eines Kunstwerks konkret beim eigenen Versicherungsvertreter vor Ort nachzufragen und gegebenenfalls alte Verträge an die neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen.

Rechtlich sind Schadensfälle per Gesetz geregelt: Wenn der Benutzer während der Leihzeit einen Schaden am entliehenen Kunstwerk verursacht, so haftet er dafür laut Bürgerlichem Gesetzbuch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Das gilt auch für den Fall, dass das Bild samt Nagel von der Wand fällt und kaputt geht oder das eigene Kind das Kunstwerk bemalt.