Stade/Buxtehude. "Wir werden klagen", sagt Petra Tiemann (SPD) aus Fredenbeck. Tiemann, Vorsitzende des Stader SPD-Unterbezirks, Abgeordnete im niedersächsischen Landtag und Mitglied des Stader Kreistages. Sie wirft Ministerpräsident David McAllister Taktiererei vor. "Es überrascht mich überhaupt nicht, dass McAllister das Einvernehmen zur Fahrrinnenanpassung schon jetzt, ohne eine Verlängerung, gegeben hat. Er will das Thema Elbvertiefung weit weg von den Landtagswahlen im Januar 2013 haben."

Zu viele Dinge seien noch nicht abgeprüft gewesen. Eine der Hauptforderungen der SPD war die Umkehr der Beweislast, die vertraglich hätte geregelt werden können.

Tiemann: "Unklar ist doch auch, wer unsere Häfen und Flussmündungen ausbaggert, wenn die nach der Elbvertiefung noch schneller verschlicken. Da müssen Ausgleichszahlungen verhandelt werden, damit unsere Region, die nun mal auch vom Tourismus lebt, das zahlen kann." Ihr Kreistags- und Landtagskollege Kai Seefried (CDU) ist dagegen zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen Hamburg, dem Bund und den Verbänden aus der Region. "Mit dem Wissen, dass ein Nein aus Hannover die Fahrrinnenanpassung nicht hätte verhindern können, bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Es ist richtig, die wichtigen Dinge im Vorwege zu klären, und das scheint gelungen zu sein. Offene Fragen sind zur Zufriedenheit der Obstbauern geklärt." Er sei, so Seefried, zufrieden damit, wie es gelaufen ist, weil nicht nur die Landesregierung am Verhandlungstisch gesessen habe, sondern auch die Betroffenen. Stades Landrat Michael Roesberg (parteilos) kündigte an: "Wir werden den Planfeststellungsbeschluss sehr genau lesen, all die Dinge, die wir verhandelt haben, müssen darin wiederzufinden sein."

Für Ulrich Hemke, Kreistagsfraktionschef der Grünen, kam die Entscheidung aus Hannover nicht überraschend. "Die Fahrrinnenanpassung ist überflüssig, die Light-Version der Elbvertiefung wäre weitaus sinnvoller gewesen." Die Gegner der Elbvertiefung warten jetzt auf die Veröffentlichung der Planfeststellungsunterlagen, die das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) bisher unter Verschluss gehalten hat. Mit der Veröffentlichung beginnt die vierwöchige Klagefrist.