Es ist schwer zu glauben, doch es ist wahr. Das Land Niedersachsen fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen, doch Buxtehude, das die Barrierefreiheit voranbringen will, scheitert an den hohen Hürden, die die Förderrichtlinien vorgeben.

Wie die Förderrichtlinien ausgestaltet sind, liegt in der jeweiligen Verantwortung der Länder. Erreicht werden soll laut dem Personenbeförderungsgesetz eine "möglichst weitreichende Barrierefreiheit", dies unter anderem, indem entsprechende Fördermittel abgerufen werden. Doch eine uneingeschränkte, absolute Barrierefreiheit ist kaum zu erreichen, das wissen auch die Ministerien. Kompromisse müssen aufgrund verschiedener Problemlagen immer wieder gemacht werden. Nur, wie weit darf ein solcher Kompromiss gehen, um das Siegel "barrierefrei" nicht seiner Glaubwürdigkeit zu berauben?

In Buxtehude fehlt, so wie es derzeit aussieht, der notwendige Platz, um die vorgegebenen Kriterien des Landes auch nur annähernd zu erfüllen. Städte wie Buxtehude, die aufgrund ihrer historisch gewachsenen Bebauung und städtebaulichen Beengtheit keine Flächen mehr schaffen können, ohne Häuserblocks niederzureißen, werden sich Gedanken machen müssen, wie Anspruch und Wirklichkeit miteinander verknüpft werden können. Sie müssen auch alternative Finanzierungskonzepte für das finden, was auf ihrem Gebiet umgesetzt werden könnte. Das Land wird nämlich die Förderrichtlinien bestimmt nicht für Buxtehude komplett aufweichen.