Von der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen. Wer früher gehen möchte, muss Voraussetzungen erfüllen und eventuell Abzüge hinnehmen.

Für vor 1955 geborene Versicherte, die vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.

Wer 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent - höchstens also 14,4 Prozent.

Für Schwerbehinderte steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen - höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen früher ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen - bis 10,8 Prozent.