Ein Bebauungsplan (kurz: B-Plan) regelt, wie eine Fläche genutzt werden darf, die für eine allgemeine Bebauung von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung freigegeben wird.

In einer Satzung wird festgelegt, welche Gebäudetypen auf den Parzellen errichtet werden dürfen. Ein B-Plan wird in der Regel nur für ein einzelnes Grundstück oder für ein umgrenztes Gebiet, etwa ein Neubauviertel, erstellt. In einem sogenannten Auslegungsverfahren können Träger öffentlicher Belange vor Baubeginn ihre Bedenken gegen den Plan vorbringen, diese müssen dann geprüft werden.