Gleich drei bekannte Landgüter liegen am Ufer des Wardersees: Gut Wensin, Gut Rohlstorf und Gut Pronstorf, die sich noch im Besitz adliger beziehungsweise alteingessenener Familien befinden. Die Geschichte der Gutswirtschaft im östlichen Teil des Landes Schleswig-Holstein reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück; häufig entwickelten sich die Landgüter aus den vorherigen Rittersitzen. Als Gut versteht man einen landwirtschaftlichen Großbetrieb mit Anbauflächen von mehreren Tausend Hektar. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts pochten die adligen Gutsbesitzer massiv auf ihr Privileg der Leibeigenschaft: Die Landbevölkerung wurde an das Gut gebunden. Bis ins 19. Jahrhundert galt die Leibeigenschaft als gutswirtschaftliches System. Der Leibeigene war unfrei, der Gutsherr bestimmte über sein Leben und seine Arbeit. Auf der anderen Seite musste der Gutsherr sich auf Basis der "Konservationspflicht" um Gesundheit und Wohlergehen seiner Arbeitskräfte kümmern und sie auch in Notlagen versorgen. Das Gut war lange Zeit nicht nur ein wirtschaftlicher Kleinkosmos. Der Gutsherr bestimmte auch, unabhängig von den Lokalbehörden, über die öffentlichen Angelegenheiten und sprach Recht. Zudem besaßen die Gutsherren auch das Kirchenpatronat. Wirtschaftliche Blütezeiten erlebten die schleswig-holsteinischen Güter in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts und vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft wurde auf den Gütern die Fronarbeit durch die Lohnarbeit der Bauern ersetzt.