Bereits im Mittelalter galt das Faustpfand als Beweismittel für die Forderung des Gläubigers im Prozess. Somit ist der Kredit gegen Pfand älter als der geläufige Banken- oder Sparkassenkredit. Im Jahr 1650 wurde in Hamburg die erste städtische Leihanstalt eröffnet. Gesetzlich anerkannt wurde das Pfandleihgewerbe in Preußen mit dem Pfand- und Leihreglement vom 13. März 1787.

Im Jahr 1906 eröffnete Johann Friedrich Nicolaus Werdier ein Pfandleihhaus in Eimsbüttel. Es ist heute in vierter Generation in Familienhand. 2010 wurde die Harburger Filiale an der Lüneburger Straße 43 eröffnet. Am 11. Juni, 13 Uhr, gibt es eine Versteigerung im Ibis-Hotel, Holzdamm 4-12, in Hamburg.