Die Abkürzung Gema steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die Gema sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt, ihre Interessen vertreten und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Die öffentliche Widergabe von Musik ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung des Urhebers zulässig.. Die Gema sorgt für die Vergütung der Musikschaffenden.

Keine Lizenzgebühren werden fällig, wenn Musik im privaten Rahmen gehört wird. Nur wenn die Wiedergabe der Musik öffentlich ist, werden die Gebühren fällig.