Polizei und Landkreis wollen den Treckerkonvoi aus dem Alten Land diesmal aber genau beobachten

Jork. Am 12. Juni dürfen bis zu 25 Treckergespanne aus dem Alten Land zum Pfingstmarkt in Neukloster fahren. Die legendäre Pfingstwagentour wurde jetzt auch offiziell als Traditionsveranstaltung genehmigt. Weil im vergangenen Jahr ein Gespann umkippte und 26 junge Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, stand die mehr als 100 Jahre alte Tradition vor dem Aus. Doch die Tour steht nun unter strenger Beobachtung der Behörden.

Dass sich der Konvoi am Pfingstsonntag im Alten Land auf den Weg machen wird, gehört allerdings zu den Ausnahmen. Denn eigentlich sind Treckergespanne mit Menschen auf dem Anhänger nicht erlaubt. "Trecker und Anhänger sind einfach nicht für die Personenbeförderung gedacht", sagt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach.

Bislang wurden solche Touren wie die Sternfahrt der Altländer zum Pfingstmarkt von den Behörden geduldet. Das änderte sich im vergangenen Jahr jedoch schlagartig. Ein Gespann kippte im Kreisel der Jorker Ortsmitte um, dabei wurden 26 junge Menschen zum Teil schwer verletzt. Lange Zeit sah es so aus, dass die Pfingstwagentouren verboten werden, weil klare rechtliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Dass dieses Verbot wieder aufgehoben wurde, ist Peter Sumfleth aus Jork-Hove zu verdanken. Gemeinsam mit sieben Mitstreitern aus Königreich, Grünendeich und Buxtehude sowie mit Unterstützung von Jorks Bürgermeister Rolf Lühmann gründete er den Verein "Pfingstwagentour", um die traditionelle Fahrt zu retten.

Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde hat die vom Verein beantragte Brauchtumsveranstaltung mittlerweile genehmigt, wie die Stader Polizei gestern mitteilte. Dazu müssen gewisse Auflagen eingehalten werden. Die Route wird für den Konvoi abgesperrt, die Polizei wird den Umzug begleiten, die Gespanne dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde fahren. "Wir wollen, dass alle sicher ankommen. Deshalb gibt es Regeln", sagt Stades Polizeichef Jens Eggersglüß. Weitere Regeln für die Fahrt mit den Gespannen in den abgesperrten Bereichen sind fest installierte Sitzgelegenheiten für jeden Fahrgast sowie eine 1,25 Meter hohe Brüstung.

Weiterhin muss jeder Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein und einen Autoführerschein besitzen. Zudem müsse es eine Bestätigung von der Versicherung für jedes teilnehmende Fahrzeug geben. Bei der Pfingstwagentour nach Neukloster wurde übrigens nur die Hinfahrt zur Veranstaltung genehmigt.

Wer einen Umzug mit Treckergespannen plant, kann sich auf den Internetseiten des Landkreises Stade informieren. Dort gibt es auch alle erforderlichen Unterlagen für einen Antrag. Als Traditionsveranstaltungen haben beispielsweise Erntefeste, Schützenfeste, Karnevalsumzüge sowie Festumzüge für Ortsjubiläen eine gute Chance, genehmigt zu werden. Das traditionelle Brauchtum müsse erkennbar sein, sagt Thomas Sick, Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade.

www.landkreis-stade.de