Wer heute durch die Stader Fußgängerzone flaniert, kann eigentlich nicht daran vorbeisehen.

Die Geschäfte werben mit Hinweisschildern, schieben bei gutem Wetter ihre Kleiderständer vor die Tür und präsentieren auf der Straße ihre Waren. Eigentlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, sofern Rettungswege für die Feuerwehr und für Krankenwagen frei bleiben. Einige Läden übertreiben es allerdings und stellen ihre gesamte Front mit Rollwagen zu. Das historische Stadtbild der Innenstadt unterstreichen diese Warenständer nicht gerade.

Sogar die Geschäftsinhaber finden es größtenteils gut, dass die Hansestadt Stade reagiert und eine Gestaltungsrichtlinie entworfen hat. Die Geschäftsleute fühlen sich von dem Wildwuchs in der Innenstadt schließlich auch gestört. Schnell sind verschiedene Billigläden als Hauptschuldige ausgemacht. Dass sie aber selbst auch betroffen sein könnten, bedenken einige Händler zunächst gar nicht. Geht es um das eigene Geschäft, wird die Zustimmung dann deutlich leiser. In der Altstadt soll zwar gekehrt werden, aber bitte nicht vor der eigenen Tür. Doch die Stader Verwaltung hat absolut richtig gehandelt.

Es muss definitiv eine einheitliche Grundlage mit eindeutigen Vorgaben geben, die dann für alle gilt. Der Handel wurde beratend in die Ausarbeitung der Gestaltungsrichtlinie einbezogen. Jedoch zeigt sich an diesem Beispiel mal wieder, dass man es eben trotzdem nicht jedem recht machen kann.