Gender-Sprache

Prien verbietet Gendersternchen an Schulen im Norden

| Lesedauer: 4 Minuten
Bildungsministerin Karin Prien (CDU)

Bildungsministerin Karin Prien (CDU)

Foto: Carsten Rehder / dpa

Die Bildungsministerin schließt Geschlechter-Sprache im Unterricht in Schleswig-Holstein aus. Wie Hamburg mit dem Thema umgeht.

Kiel/Hamburg.  Als die Schüler und Schülerinnen einer Kieler Schule ihre Arbeiten zurückbekamen, waren viele von ihnen irritiert: Die Lehrerin hatten ihnen ein Binnen-I in die Klausuren hineinkorrigiert, zum Zeichen, dass beide Geschlechter gemeint sind. „Das geht nicht“, sagte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien dem Abendblatt. Damit schlägt erneut ein Thema hohe Wellen, das die Deutschen wie kaum ein anderes zu entzweien scheint: die Gender-Sprache.

Denn Prien, die gerade in das Zukunftsteam von CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet berufen wurde, stellt klar: „An den Schulen Schleswig-Holsteins wird nach den geltenden Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung gelehrt und bewertet.“ So stehe es jedem frei, sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu verwenden, um deutlich zu machen, dass beide gemeint seien, oder auch ein geschlechtsneutrales Wort zu benutzen, so Prien.

Diese seien Teil der deutschen Spreche. „Aber Sonderzeichen, Auslassungen, Unterstriche oder Sternchen sind es nicht.“ Das bedeutet: „Schülerinnen und Schüler“ sind ebenso zulässig wie „Schulkinder“. „Schüler*innen“, „Schüler:innen“ oder eben auch „SchülerInnen“ aber nicht.

Keine zwangsweise Einführung von Gender-Sprache an Schulen

Das habe weder mit der „aufgeregten Diskussion um Verbote“, mit Wahlkampf oder ihrer Berufung in das Zukunftsteam von Armin Laschet zu tun, sagte Prien. Auch könne einer Weiterentwicklung der deutschen Sprache um die Geschlechter-Aspekte durchaus im Unterricht behandelt werden. Aber es werde mit ihr keine zwangsweise Einführung von Gendersprache an Schleswig-Holsteins Schulen und Hochschulen geben – gerade wenn diese gegen die geltenden Rechtschreibregeln verstoße, so Prien.

Lesen Sie auch:

„Das Thema Gendersprache entwickelt sich zum Kulturkampf“, sagte sie den „Kieler Nachrichten“. sagt Prien. So mancher habe den Eindruck, dass es weniger um den Respekt vor Menschen gehe, die sich bei der rein maskulinen Form nicht ausreichend gewürdigt fühlten, sondern darum, politische Auffassungen durchzusetzen.

„Schulkinder dürfen keine ideologische Kunstsprache lernen“

Die CDU-Landesverbände von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sprangen Prien bei. Auch sie fordern, Gender-Sonderzeichen an Schulen in ihren Bundesländern ähnlich wie in Schleswig-Holstein und Sachsen nicht mehr zu nutzen.

„Die Leidtragenden einer grammatisch falschen Gender-Sprache sind die Schulkinder, die teils nicht mehr die deutsche Grammatik und die deutschen Rechtschreibregeln lernen, sondern eine ideologische Kunstsprache“, erklärte die Hamburger CDU am Sonntag.

Vielleicht hat Ploß übersehen, dass Gefordertes schon gilt

Sie fordert den rot-grünen Senat der Stadt nun auf, dem Beispiel der beiden Länder zu folgen. Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß sagte, „der Gender-Sprache liegt ein Weltbild zugrunde, das die Gesellschaft nicht als Ganzes sieht, sondern sie nach Geschlechtern, sexuellen Orientierungen und weiteren Merkmalen in Gruppen einteilt“.

Vielleicht hat Ploß übersehen, dass seine Forderung im Unterricht an Hamburger Schulen bereits umgesetzt wird. „Für den Unterricht gelten nach wie vor die Vorgaben des Duden, also weder Sternchen noch Doppelpunkt oder Binnen-I“, sagte der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht, am Sonntag auf Abendblatt-Anfrage. In der Kommunikation, sei es mit Eltern oder auf den Schul-Homepages, sei genau wie für die Schulbehörde und die anderen Behörden das Gendern zulässig. „Allerdings sind die Schulen gehalten, angemessene Kommunikationsformen zu wählen, die von ihrer jeweiligen Schulgemeinschaft auch verstanden werden.“

Hamburger Senat erließ neue Regeln zum Gendern

Der Hamburger Senat hatte Mitte Juni in seinen „Hinweise zur geschlechtersensiblen Sprache in der hamburgischen Verwaltung“ geregelt, dass die Mitarbeiter der Verwaltung im Schriftverkehr gendern dürfen – verpflichtend sei das aber nicht. „Neben geschlechtsneutralen Formulierungen können künftig auch Gender-Stern oder Gender-Doppelpunkt verwendet werden“, so die Rathausregierung. Gendersprache könnten etwa in E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Drucksachen, Hausmitteilungen, Grußworten, Flyern, Briefen und in sozialen Medien berücksichtigt werden, jedoch nicht bei dem Erlass oder der Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Ploß, der sich in Hamburg erneut um ein Bundestagsmandat bewirbt, will mehr: Er macht sich für ein Verbot der Gendersprache bei allen staatlichen Stellen stark. Zu Hause oder in der Freizeit könne jeder nach Herzenslust gendern. Beamte oder Lehrer aber dürften gültige Regeln und Normen nicht willkürlich verändern. Deshalb sei für staatliche Stellen ein Gesetz nötig.

( mit dpa )