Lübeck. Dadurch soll der Verlust von dauerhaftem Wohnraum verhindert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
dpa
Lübeck. Dadurch soll der Verlust von dauerhaftem Wohnraum verhindert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
dpa
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen