Urteil

Gericht entzieht Brunsbüttel Lizenz für Atommüll-Lagerung

Matthias Popien

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Mangelnder Schutz vor terroristischen Angriffen und Flugzeugabstürzen: In Brunsbüttel darf kein Atommüll mehr gelagert werden – weitreichende Folgen für das deutsche Atom-Ausstiegskonzept.

Brunsbüttel. Das deutsche Konzept zur Atommülllagerung ist endgültig geplatzt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass der Entzug der Genehmigung für das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Brunsbüttel rechtens war. Eine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 19. Juni 2013 ist nicht möglich. Das bestätigte ein Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts dem Hamburger Abendblatt.

Das OVG hatte damals nach fast zehnjährigem Rechtsstreit der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung stattgegeben. Der Kläger hatte Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet.

In Brunsbüttel sollten einige der 26 Castorbehälter mit radioaktivem Müll aus deutschen Kraftwerken untergebracht werden, die derzeit noch in englischen und französischen Wiederaufbereitungsanlagen stehen.

Mit der Zustimmung zum Transport nach Brunsbüttel hatte sich der schleswig-holsteinische Energieminister Robert Habeck (Grüne) heftige Kritik aus seiner Partei eingehandelt. Zugleich war das schleswig-holsteinische Zugeständnis der Startschuss für die Suche nach einem deutschen Endlager.

Bundesumweltmnisterin Barbara Hendricks kündigte ein rasches neues Genehmigungsverfahren an, damit der bereits in Brunsbüttel lagernde Atommüll nicht weggeräumt werden muss,

Die Genehmigung aus dem Jahr 2003 enthalte Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, urteilten die Schleswiger Richter 2013. So habe es das Bundesamt versäumt, Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten. Auch sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Dabei könnten modernere Waffen eine größere Zerstörungswirkung haben.