Kreis Pinneberg. Fraktionen stärken Kreispräsident Ahrens den Rücken, und sie erläutern, was sie von der Klageandrohung der AfD halten.

Die angedrohte Klage der AfD-Fraktion gegen den Kreistagsbeschluss, demzufolge die AfD nicht den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss übernehmen kann, hat jetzt die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP auf den Plan gerufen. „Wir stärken Kreispräsident Helmuth Ahrens den Rücken“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der vier Fraktionen, die zusammen 58 der 67 Abgeordneten im Kreistag stellen.

So hatte die AfD-Fraktion, die sechs Abgeordnete stellt, über einen Strafrechtler angekündigt zu klagen, wenn Kreispräsident Ahrens nicht bis Ende voriger Woche dem Ergebnis der Kreistagswahlentscheidung von der konstituierenden Sitzung im Juni widersprechen würde. Auf der Sitzung sind, wie berichtet, die AfD-Kandidaten Burghard Schalhorn als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und Volkher Steinhaus als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport des Kreistages durchgefallen. Sie erhielten in geheimer Wahl nicht die erforderlichen Stimmen.

Kreis Pinneberg: CDU, SPD, FDP und Grüne geißeln Verschwörungstheorie der AfD

Nun kündigt AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernhard Noack auf Nachfrage des Hamburger Abendblatts an: „Natürlich werden wir dagegen klagen, weil uns der uns zustehende Ausschussvorsitz nicht zugebilligt wurde.“ Im Nachbarkreis Segeberg sei seiner Partei, die 110 Mitglieder im Kreis Pinneberg zähle, dies nicht verwehrt worden. Und auch im Dithmarscher Kreistag habe die CDU ihre Verweigerungshaltung inzwischen aufgegeben, sagte Noack.

Im Kreis Pinneberg ist nicht damit zu rechnen. „Alle Fraktionen im Kreistag außer der AfD sind sich einig“, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung der vier anderen Fraktionen. „Zu glauben, der Kreispräsident könne die Abgeordneten zwingen, so abzustimmen, wie die AfD es wünsche, ist absurd.“ Bei einer Wahlentscheidung dürfe und müsse jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete „frei wählen können, ob er oder sie für den Kandidaten stimmt, ihn ablehnt oder sich enthält“, betont Grünen-Fraktionschefin Susanne von Soden-Stahl.

CDU, SPD, Grünen und FDP: AfD in der Märtyrer-Rolle

SPD-Fraktionschef Hans-Peter Stahl ergänzt: „Wie jemand zu wählen hat, kann der Kreispräsident niemandem vorschreiben.“ So sei zum Beispiel Ahrens’ Amtsvorgänger Burkhard E. Tiemann zwar dreimal zum Kreispräsidenten gewählt worden. Aber jedes Mal habe es zahlreiche Enthaltungen und Nein-Stimmen gegen ihn gegeben. Im Jahr 2013 brauchte Tiemann sogar mehrere Wahlgänge, bis er schließlich die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht hatte, argumentiert Stahl. Hätte der Kreispräsident also die nötige Macht gehabt, zu bestimmen, wie die Abgeordneten zu wählen hätten, wäre er immer einstimmig nominiert worden.

Für die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP kommt die Polemik der AfD einer „Verschwörungstheorie“ gleich. „Die Kritik, wir hätten uns zentral gegen den im Kommunalrecht verankerten Gleichheitssatz und Minderheitenschutz gerichtet, ist kompletter Unsinn“, heißt es in deren gemeinsamer Erklärung. „Das soll nur dem einzigen Zweck dienen, bei den Wählerinnen und Wählern Aufmerksamkeit zu erzeugen und sich selbst als Märtyrer darzustellen.“

„AfD soll sich inhaltlich einbringen anstatt sich ständig als Opfer darzustellen“

Darum empfiehlt CDU-Fraktionschefin Heike Beukelmann der AfD, sich künftig in die Arbeit des Kreistages „inhaltlich einzubringen anstatt sich ständig als Opfer darzustellen.“