Elmshorn. Nur noch kurze Zeit können sich Männer und Frauen für das Ehrenamt bewerben. Warum die Schöffen für die Justiz so wichtig sind.

Sie urteilen über Schuld und Unschuld von Angeklagten und setzen im Falle einer Verurteilung das Strafmaß fest – die Schöffinnen und Schöffen. Sie sind ein wichtiger Pfeiler des deutschen Justizsystems und werden regelmäßig für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Besondere juristische Kenntnisse brauchen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter übrigens nicht. Dennoch wirken sie mit denselben Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit.

Richter ohne Robe: Elmshorn sucht mehr als 60 Schöffen

Dabei kommt es vor allem auf Menschenkenntnis, Lebens- und Berufserfahrung, Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein und die unparteiische Ausübung des Amtes an. Urteile fällen die Schöffen aber nicht allein, sondern sie unterstützen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter in Strafverfahren zum Beispiel am Amtsgericht Elmshorn oder beim Landgericht in Itzehoe.

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 sucht die Stadt Elmshorn je 31 Männer und Frauen, die sich als Schöffinnen und Schöffen zur Verfügung stellen. Auch wenn es kaum juristischen Vorkenntnisse braucht, grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts sind dennoch wichtig.

Diese Voraussetzungen müssen die ehrenamtlichen Richter erfüllen

Um das Amt auszuüben, gibt es zudem ein paar formale Voraussetzungen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die verliert, wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Und zwar für fünf Jahre.

Des Weiteren dürfen die Bewerberinnen und Bewerber nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Ein entsprechendes laufendes Ermittlungsverfahren gegen sie ist ebenfalls ein Ausschlusskriterium.

Schöffenfibel informiert über Rechte und Pflichten der Ehrenamtlichen

Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Elmshorn haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Auch gesundheitlich sollten die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sein, dürfen sich nicht in Insolvenz befinden und nicht für die Staatssicherheit der DDR tätig gewesen sein.

Wer diese Kriterien erfüllt, kommt als Schöffin oder Schöffe infrage. Genauere Informationen zur den Rechten und Pflichten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gibt es in der Schöffenfibel. So müssen Arbeitgeber die Schöffinnen und Schöffen zur Ausübung ihres Ehrenamtes freistellen.

Elmshorn sucht noch mehr als 60 Schöffinnen und Schöffen

Die wichtigsten Fragen zum Schöffenamt werden zudem auf der Webseite der deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) www.schoeffen-nord.de beantwortet. Auch das Haupt- und Rechtsamt der Stadt Elmshorn beantwortet unter Telefon 04121/23 16 44 Fragen zum Thema.

Kurzfristige Bewerbungen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 sind noch möglich. Weitere Informationen sowie einen Vordruck für die Bewerbung gibt es auch auf der Webseite der Stadt Elmshorn unter dem Menüpunkt Bürgerinformationen (A-Z) unter dem Stichwort Schöffen/Schöffe.