Barmstedt/Itzehoe. Landgericht Itzehoe: Richter hält fristlose Kündigung des IT-Dienstleisters für unwirksam. Urteil soll Ende Oktober gesprochen werden.

Diese fristlose Kündigung wird die Stadtwerke Barmstedt wohl teuer zu stehen kommen. Im August vorigen Jahres hatte Werkleiter Fred Freyermuth vorzeitig den Dienstleistungsvertrag mit seinem IT-Dienstleister C319 gekündigt, der mit einer fünfjährigen Laufzeit bis Ende 2022 abgeschlossen war (wir berichteten). Die Geschäftsführer Olaf Lorenz und Oliver Jarmes klagen nun vor dem Landgericht Itzehoe auf Zurückweisung dieser Kündigung und werden, wie es zurzeit aussieht, damit Erfolg haben.

Am Montag sagte Richter Grapow von der Zweiten Zivilkammer am Landgericht Itzehoe am zweiten Verhandlungstag unmittelbar nach der Zeugenanhörung, dass er im Moment zu dem Ergebnis komme, „dass die Kündigung nicht greift“, also unwirksam sei. Das würde bedeuten, dass Lorenz und Jarmes weiterhin Anspruch auf ihre vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung von 17.500 Euro netto hätten – rückwirkend seit ihrer fristlosen Kündigung im August vorigen Jahres. Der Streitwert beläuft sich nach Angaben des Rechtsanwalts Henning Stoffregen, der C319 vertritt, auf insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Das Urteil in diesem Rechtsstreit ist jetzt für Ende Oktober anberaumt.