Barmstedt/Itzehoe. Barmstedter Betrieb nimmt Klage der fristlos vor die Tür gesetzten Heike Lorenz kurz vor Urteilsspruch an. Sie soll künftig vor Ort arbeiten.

Etappensieg für das Ehepaar Heike und Olaf Lorenz im Rechtsstreit mit den Stadtwerken Barmstedt. Im August vorigen Jahres hatte das Unternehmen plötzlich und fristlos die Dienstleistungsverträge der Lorenz’ gekündigt. Kurz vor der Urteilsverkündung nahm die Barmstedter Werkleitung jetzt die Klage von Heike Lorenz an, die auf Zurücknahme der Kündigung geklagt hatte. Somit müssen die Stadtwerke neben dem ausstehenden Honorar auch die Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Zuvor hatte die dritte Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe mehrere Zeugen angehört, die im Wesentlichen die Rechtsposition der Klägerin bestätigten. Durch die Annahme der Klage müssen die Stadtwerke Heike Lorenz vertragsgemäß noch bis Ende nächsten Jahres weiterbeschäftigen. Das Honorar beläuft sich bis dahin laut Vertrag auf etwa 116.000 Euro, davon rund 50.000 Euro an Nachzahlung seit der fristlosen Kündigung im August 2018. Am ersten Prozesstag hatte Richterin Brauns den beklagten Stadtwerken eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 Euro vorgeschlagen, um den Rechtsstreit beizulegen, was Werkleiter Fred Freyermuth vor Gericht ablehnte.