Quickborn. Wegen eines unvollständigen Bauantrages und eines fehlenden Bebauungsplanes konnte noch nicht mit dem Bau des Schulgebäudes begonnen werden.
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Quickborn. Wegen eines unvollständigen Bauantrages und eines fehlenden Bebauungsplanes konnte noch nicht mit dem Bau des Schulgebäudes begonnen werden.
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