3327 Menschen verstarben im Jahr 2013 im Kreis Pinneberg. In ganz Schleswig-Holstein wurden 32729 Totenscheine ausgestellt. Laut Gesetz muss bei jedem Verstorbenen ein Arzt die Todesursache feststellen. Der Leichenschauarzt ist dafür zuständig, den Tod sowie den Todeszeitpunkt, die Art und Ursache des Todes festzustellen und eine Verdachtsdiagnose zu erteilen. Wird ein nicht natürlicher Tod ermittelt oder ist die Ursache unklar, muss das der Polizei gemeldet werden.

Eine Obduktion kann die Todesursache mit Sicherheit klären. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts führen die Gerichtsmediziner eine zweite äußerliche sowie eine innere Leichenschau durch.

Das Einverständnis der Angehörigen zur Öffnung eines toten Körpers muss bei der gerichtlich angeordneten Obduktion nicht eingeholt werden.