Machen wir uns nichts vor: Ob in der Verwaltung, in anderen öffentlichen Einrichtungen oder in der Privatwirtschaft – Mitarbeiter, die betrügen, gibt es überall.

Es gibt aber einen gravierenden Unterschied zwischen Privatwirtschaft und Behörde: In der Verwaltung einer Kommune sind es überwiegend Steuergelder, die betrügerische Mitarbeiter „verbrennen“.

Daher muss es in einer Behörde andere, schärfere Kontrollmechanismen geben als in der Privatwirtschaft, wo Schäden dieser Art als Verlust abgeschrieben und solche Vorfälle gerne einmal unter den Tisch gekehrt werden. Kontrollen gab es im Elmshorner Rathaus auch. Aber offenbar haben Mitarbeiter, die sich gegenseitig kontrollieren sollten, gemeinsame Sache gemacht.

Dagegen gibt es kaum ein Mittel. Wer über genügend kriminelle Energie und Komplizen in den eigenen Reihen verfügt, wird immer Mittel und Wege finden, in die eigene Tasche zu wirtschaften.

Dass die Verwaltungsleitung in Elmshorn die Vorwürfe nicht intern aufgearbeitet und die Mitarbeiter geräuschlos per Disziplinarverfahren vor die Tür gesetzt hat, sondern die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und von sich aus die Öffentlichkeit informiert hat, ist der richtige Weg.

Um Vorwürfe dieser Größenordnung aufzuklären und im Schuldfall auch zu ahnden, ist die Justiz die richtige Stelle. Sie gewährleistet, dass die beschuldigten Mitarbeiter ein faires Verfahren bekommen.