Quickborn und Hasloh einigen sich mit Land auf Maßnahmenkatalog. Er bringt Anwohnern wenig, kritisieren Betroffene

Quickborn/Hasloh/Kiel. Ein Positionspapier mit zehn Punkten, wie der Fluglärm für Quickborn, Hasloh und Norderstedt zu begrenzen sei, haben die drei Kommunen jetzt mit dem Umwelt- und dem Verkehrsministerium in Kiel, der Wirtschaftsbehörde Hamburg und dem Flughafen Fuhlsbüttel erarbeitet. Dieses beinhaltet „Maßnahmen, die wirksam den Lärmbelastungen entgegen wirken können, realistisch umsetzbar sind und vom Land Schleswig-Holstein mitgetragen werden“, heißt es darin.

Eberhard von Lany, Fluglärm-geplagter Anwohner in Quickborn, bemängelt, dass kein Betroffener daran beteiligt war und der Katalog zu dürftig sei. „Das ist nur Augenpulver und wird uns keine Verbesserungen bringen“, ist der Ex-Vorsitzende der Interessengemeinschaft Flugschneise-Nord enttäuscht. Die wirklich heißen Eisen, die Zahl der Flüge von und nach Hamburg zu begrenzen und die Bahnbenutzungsregeln zu Lasten Hamburgs zu verändern, seien nicht angefasst worden. „Da traut sich keiner mehr ran.“

Das Grundsatzpapier zum Fluglärm ist Teil eines Lärmaktionsplanes, den alle Kommunen der Europäischen Union, die in der Nähe von Großflughäfen liegen, verabschieden müssen. Die politischen Gremien in Quickborn und Hasloh werden noch darüber beraten. Mit weitreichenden Veränderungen rechnet Haslohs Bürgermeister Bernhard Brummund nicht. Es sei mit den Verhandlungspartnern aus Kiel und Hamburg so abgestimmt, dass der Forderungskatalog im Wesentlichen so bestehen bleiben solle. „Über die Bahnbenutzungsregelung und Deckelung der Flüge ist nicht diskutiert worden“, so Brummund. „Die Frage ist ja, ob das überhaupt realistisch ist.“

Das verwundert etwas. Vor genau fünf Jahren verabschiedeten diese drei Kommunen zusammen mit Ellerau und Henstedt-Ulzburg einen Neun-Punkte-Plan, dessen Umsetzung dann „leider im Sande verlaufen ist“, kritisiert von Lany. So hieß es in dem Forderungskatalog von 2009 noch, dass bis zu 60.000 Flüge beziehungsweise 35 Prozent aller Starts und Landungen über dem Luftraum von Quickborn, Hasloh und Norderstedt abgewickelt werden sollten. Tatsächlich werden diese Werte seit 20 Jahren übertroffen. Allein 1996 waren es mit 49.650 Flugbewegungen in Richtung Norden 34 Prozent aller Flüge. Im vorigen Jahr starteten und landeten 63.358 Flieger über die nordwestliche Landebahn, was 45 Prozent am Gesamtlärm ausmachte. In diesem Jahr waren es bis September bereits 48.915 von 113.861 An- und Abflügen, was einem Anteil von 43 Prozent entsprach.

Der Grund dafür sind die vom Hamburger Senat festgelegten Bahnbenutzungsregeln, die besagen, dass grundsätzlich alle Starts und nachts auch alle Landungen über Quickborn abzuwickeln sind. Von einer Klage gegen diese Praxis hatte die Interessengemeinschaft im letzten Moment Abstand genommen, weil sie sich von der Verwaltung und Politik in Quickborn nicht unterstützt fühlte, wie von Lany sagt. Der Verein, der zuletzt 300 Mitglieder zählte, hat sich dann voriges Jahr aufgelöst.

Anders als von Lany erhofft sich Haslohs Bürgermeister Brummund durchaus kleine Verbesserungen von dem mit Hamburg und Kiel abgestimmten Zehn-Punkte-Plan. „Das Wichtigste für unsere Bürger ist, dass die Nachtruhe eingehalten wird.“ Und dazu sei einiges in dem Papier festgelegt worden. So solle das Landeentgelt weiter angehoben werden für Fluggesellschaften, die nach 22 Uhr Fuhlsbüttel erreichen. Zurzeit beträgt dieser Aufschlag 100 Prozent für Flieger bis 23 Uhr und 200 Prozent für Flieger, die noch später kommen. Seit 2007 hat sich in dieser Hinsicht für die Betroffenen einiges verbessert. So landeten voriges Jahr nur noch 451 Maschinen nach 23 Uhr, zwei Drittel weniger als noch 2007 und die Hälfte weniger seit 2010. Nach Mitternacht herrscht praktisch Flugruhe. Von den 5373 Maschinen nach 22 Uhr flogen 2013 aber 2136 über Quickborn.

Auch für von Lany ist der einzige interessante Punkt an dem Zehn-Punkte-Plan die Absicht, die Nachtruhe abwechselnd für betroffene Bürger zu verlängern. So möchten Quickborn, Hasloh und Norderstedt im Einklang mit Hamburg und Kiel die Starts und Landungen zwischen 6 und 8 Uhr über eine Bahn bündeln. Ausnahmen davon solle es „nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit geben“, heißt es darin wörtlich. Das bedeute, dass die in der Einflugschneise lebenden Bürger an manchen Tagen noch beim Frühstück ihre Ruhe hätten, lobt von Lany. Damit sei eine Forderung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm übernommen worden.