Interessengemeinschaft für Kindertagespflege hat eine Normenkontrollklage gegen den Kreis Pinneberg eingereicht. Die Neurregelung der Kindertagespflege ist laut Claudia Plötz nicht verfassungsmäßig.
(ade)
Interessengemeinschaft für Kindertagespflege hat eine Normenkontrollklage gegen den Kreis Pinneberg eingereicht. Die Neurregelung der Kindertagespflege ist laut Claudia Plötz nicht verfassungsmäßig.
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