FDP-Fraktionschef Bremer zweifelt Rechtmäßigkeit der Vergabe an. Kreispräsident widerspricht

Kreis Pinneberg. Der Kreiskulturpreis ist noch nicht einmal verliehen, schon entbrennt erneut ein politischer Streit um die Vergabe der Auszeichnung. So erhebt der FDP-Fraktionschef und Jury-Mitglied Klaus G. Bremer den Vorwurf, dass sich die Jury nicht an die neuen Richtlinien für die Vergabe des mit 5000 Euro dotierten Preises gehalten habe.

Statt über alle 22 eingereichten Vorschläge zu beraten, sei praktisch nur über eine gute Handvoll Künstler gesprochen worden, die die Spartensprecher in die engere Auswahl genommen hatten. Damit stelle sich die Frage, ob die beiden Kulturpreisträger, die die Jury nominiert hat und die am kommenden Montag öffentlich vorgestellt werden sollen, rechtmäßig gekürt wurden. „Das muss juristisch geprüft werden“, meint Bremer und fordert die kulturpolitischen Sprecher von CDU, SPD und Grünen auf zurückzutreten. „Sie haben total versagt.“

Darum geht es: Im Paragraf sechs der im Februar 2014 nach monatelang geführter Diskussion gefassten neuen Vergaberichtlinien heißt es wörtlich: „Über die Preisverleihung entscheidet eine Jury in nicht öffentlicher Sitzung. Sie entscheidet mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sie berät die eingereichten Vorschläge gemeinsam.“ Mit dem letzten Satz wollte der Kreistag unbedingt die Praxis der Jahre zuvor beenden, dass nur die vier Spartensprecher für Musik, darstellende Kunst, Literatur und Malerei letztlich den Kulturpreisträger auswählen. „Da gab es einen Vorschlag und man konnte mit Ja oder Nein abstimmen“, erinnert sich Kreispräsident Burkhard E. Tiemann, CDU, an das alte Verfahren. „Und wenn der Vorschlag abgelehnt wurde, riskierte man einen Eklat.“

Im Vergleich dazu habe es auf der jüngsten Jurysitzung eine ausführliche Diskussion gegeben, meint Tiemann. Allen Mitgliedern lagen die Vorschläge schriftlich vor, mit Lebenslauf, künstlerischer Vita und einer Auswahl des Schaffens in Wort, Bild, Ton und sogar Video. Jeder in der Jury hätte sich informieren und nachfragen können. Dass letztlich nur über einen Teil der eingereichten Vorschläge beraten worden sei, widerspricht aus Sicht Tiemanns nicht den neuen Richtlinien. „Wenn kein Beratungsbedarf da ist, kann niemand dazu gezwungen werden.“ Er werte dies als „vornehme Zurückhaltung“, um Personen, die gar nicht in Frage kämen, nicht zu beschädigen. „Die Vergabe ist ordnungsgemäß nach den neuen Richtlinien abgelaufen.“

Da ist Bremer anderer Meinung. Erst auf Nachfrage sei überhaupt über weitere drei oder vier Vorschläge gesprochen worden – außer jenen vier, die bereits von den Spartensprechern vorausgewählt worden seien. „Das ist ein Verstoß gegen die Richtlinien, die besagen, dass über jeden einzelnen Vorschlag beraten werden muss.“